Arbeitgeber müssen Arbeitszeugnisse wohlwollend und förderlich verfassen. Doch was tun, wenn sie mit der Leistung des Arbeitnehmers unzufrieden waren? Es gilt ja, zukünftige Arbeitgeber zu warnen. Abhilfe bietet ein Geheim-Code für Zeugnisse. Er wird gelegentlich noch angewendet, obwohl er eigentlich verboten ist. Mit Hilfe dieses Codes lassen sich Mängel so formulieren, dass sie auf den ersten Blick durchaus positiv wirken. Zwei Beispiele:
Bevor sie zu den Bayreuther Festspielen fuhr, lud Bundeskanzlerin Merkel gestern traditionsgemäß zur letzten Bundespressekonferenz vor der Sommerpause. Befragt zur Arbeit der Koalition nach den Ferien, sagte sie: Ich erwarte eine Politik, von der die Menschen sagen: Die bemühen sich!
Hallo? Gehts noch? Waren Frau Merkels Redefloskelschreiber schon im Urlaub? Sind sie bemühte Versager oder hat Frau Merkel wirklich derart bescheidene Ziele und es war ein Anflug von Ehrlichkeit? Wir Menschen jedenfalls können ihr jetzt schon das gewünschte Zeugnis ausstellen: Die Regierungskoalition unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel bemüht sich stets mit großem Fleiß, die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erfüllen. Wir wünschen schöne Ferien.
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