Als ich noch in Aachen lebte, habe ich ab und zu niederländische Coffeeshops besucht, aus Gründen der ethnologischen Forschung. Als deutscher Staatsbürger durfte ich natürlich kein Gras (Cannabis) kaufen. Der Besitz ist gesetzlich verboten, das Grasrauchen aber erlaubt. Man muss allerdings nicht der Eigentümer sein, um im juristischen Sinne Gras zu besitzen. Wer von anderen einen Joint annimmt, ist in diesem Augenblick zum Cannabisbesitzer geworden, denn er kann über die Sache verfügen.
Das Wort Besitz ist bekanntlich mit sitzen verwandt. Ursprünglich besaß man also eine Sache, die man mit dem Hintern besetzt hatte. Diese Bedeutung ist aber versunken. Da drängt sich die Frage auf, welche Körperteile denn zu heutiger Zeit den Besitz ausmachen. Muss man etwas in den Händen halten, um es zu besitzen? Gibt es Körperteile, die nicht in Besitz nehmen können? Kann mein Ohr etwas besitzen, abgesehen von einem Ohrwurm? Besitze ich im juristischen Sinne einen Joint, der mir frei schwebend zwischen den Lippen steckt?
Ein zufällig herbeigeflogener Joint, der noch zufälliger zwischen meinen geschlossenen Lippen stecken bleibt, dort langsam abbrennt und nicht von mir weitergereicht wird, bleibt vermutlich straffrei, wenn ich nachweisen kann, nicht mit den Lippen nach dem Joint geschnappt zu haben, als er zufällig vorbeiflog. Juristisch unbedenklich wäre auch ein Joint, der mir von einem Ganoven zwischen die Lippen gesteckt würde, derweil ich mit Handschellen an einen Stuhl gefesselt bin. Vielleicht könnte man die Handschellen sogar weglassen, was mir ohnehin angenehmer wäre. Wir können auch den Ganoven weglassen, und ein Freund kommt daher, im strafbaren Besitz eines Joints und macht’s genauso wie der Ganove, nur ohne Handschellen. Denn ich darf ja in Deutschland Gras rauchen, nur nicht an mich nehmen oder weitergeben. Meine Lippen sind ganz offenbar im geschilderten Fall nicht besitzergreifend und weitergeben können sie zwar ein Wort oder einen Kuss, aber keinen Joint, wenn der andere nicht zufällig ein Feuerfresser ist.
Doch ich dürfte mich nicht zu einer solchen Situation mit einem Freund verabreden. Ich dürfte nicht sagen: „Hör mal! Du bist ja sowieso ein Ganove, dann besorg einen Joint und stecke ihn mir zwischen die Lippen, damit ich ganz legal kiffen kann!“ Das wäre die Anstiftung einer Straftat. Wenn allerdings der beinah unwahrscheinliche Zufall eintritt, dass eine Tüte vom Wind davongetrieben wird und in einem Zaun stecken bleibt:
Falls hier Kinder mitlesen:
Marihuana Ist Nicht Gutta




(… könnte man das Problem nicht mit Pipelines lösen… so wie mit dem Erdgas von Putin…)
(… ich kenne mich damit aber nicht wirklich aus, ich habe nicht mal ‘ne Zimmerpalme zum Rauchen…)
Wer die Pipeline einrichtet, macht sich strafbar, für die Nutzer wärs natürlich toll. Einstweilen kannst du ja in der Nachbarschaft die Hortensien wegrauchen.
… die Nachbarschaft besteht aus einem Suchthilfezentrum, muahaha… suboptimal…
(… lange Zeit hatte ich geglaubt, Mr. Pu Tin wäre der chinesische Staatssekretär für Europa…)
(… häff fann…)
Wie, werter Herr Trithemius, wär’s mit der Freiwilligen Feuerwehr?
Herzlich
Ihr Erdge Schoss
Wenn Sie so nett wären und der Freiwilligen ein i nehmen und das durch ein l ersetzen. Herzlichen Dank, Ihr Schoss
Lieber Herr Schoss,
endlich nach unzähligen Tagen habe ich bei der Freiwilligen den erbetenen Austausch vorgenommen. Ich war leider nicht zu Hause, also quasi nicht da, als Ihre Bitte einging, der Kommentar, auf den sie sich bezog aber noch in der Moderationswarteschleife hing, weil ich der Spammer wegen jeden Kommentar zuerst einmal sperre, der mehr als einen Link enthält. Also ich mache das nicht persönlich, (ich war wie gesagt nicht da), sondern das Blogprogramm filtert die besagten Kommentare raus. Wo ich war, konnte ich zwar alle Kommentare lesen, nicht aber irgendwas machen, da ich den Schlüssel fürs Teppichhaus nicht bei mir hatte. Das hätte mich die ganzen Pfingsttage gewurmt, wenn es nicht so toll in München und Starnberg gewesen wäre, wo ich natürlich auch zwecks ethnologischer Studien unterwegs war.
Angesichts eines herrlich bekifften Feuerwehrmanns war allerdings ein Doppel-i passend. Ich danke Ihnen jedenfalls herzlich für das Video eines Freiwilligen, der im Dienste der Öffentlichkeit ganz legal berauscht wurde.
Beste Grüße,
Ihr Trittenheim
Ich stelle mir vor, ich hätte Lust auf einen Schluck Bier und müßte darauf warten, daß irgendein Ganove, den ich nicht kenne, ohne meine Aufforderung eine geschnullerte Flasche umgekehrt an einen Zaun bindet – furchtbarer Gedanke.
Ja, furchtbar, zumal die Gefahr drohen würde, dass die Flasche auch noch ausläuft. Aber zum Glück kann sich ja jeder, der will, in Deutschland ganz legal zuschütten, bis die Sanitäter kommen.
hmmmtja, was soll man sagen. ich kenne jede menge ganoven, aber die kiffen alle nicht… wie sieht das denn aus, wenn man sich an der grünen grenze zwischen dem nachbarland holland und der bananreplik deutschland aufbaut, nur mit den lippen über ebendiese grüne grenze “hascht” und einen zug von einem dort bereitgehaltenen tütchen tut?
wie immer fragender gruß vom proll miglied….
Dein Vorschlag ist gewiss praktikabel und hat auch Eleganz. Man könnte natürlich den Schritt über die grüne Grenze wagen und wäre dann sowieso aus dem Schneider. Aber in manchen Regionen der Neiderlande braucht man dann neuerdings einen Weed-Pass.
… , pass auf, dass du nicht geschnappt wirst.
sie sind nämlich hinter dir her, du alter Kiffer
Dabei geht ihre Gesellschaft am Alkoholismus zugrunde,
aber dich jagen sie, DICH
aus AFRICAN REGGAE von Nina Hagen
Da hat’s Frau Hagen aber genau auf den Punkt gebracht, offenbar in einem lichten Moment.